Die bekannte und angesehene „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg (Leiter: Dr. Dr. Walter von Lucadou) steht vor dem Aus. Das Land Baden-Württemberg hat nicht nur die Fördergelder gestrichen, sondern fordert nun auch bereits bewilligte und ausgezahlte Fördergelder in Höhe von rund 250.000 Euro zurück. Per Online-Petition, die hier unterzeichnet werden kann, soll nun die Einrichtung gerettet werden. Auf der Petitionsseite ist zu lesen:
Die „Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)“ und damit die „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg stehen quasi vor dem finanziellen Aus – und dies nicht etwa aufgrund fehlerhaften Wirtschaftens oder aufgrund eines mangelnden öffentlichen Interesses oder Bedarfs an der Arbeit dieser seit Jahrzehnten erfolgreichen und bekannten Institution. Im Gegenteil, die Arbeit der Parapsychologischen Beratungsstelle ist weit über die Landesgrenzen hinaus geschätzt und angefragt.
Vielmehr resultiert die aktuelle existentielle Bedrohung in einem Verwaltungsverfahren des Ministeriums Kultus, Jugend und Sport zur Rücknahme von Zuwendungsbescheiden aus dem Jahre 2013.
Die „Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)“ hat die international bekannte, 1989 von Dr. Dr. Walter von Lucadou als autonomes Projekt gegründete „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg i.Br. seit mehr als 30 Jahren finanziell aus ihren Spenden-Mitteln unterstützt, weil die Beratungsstelle trotz der bisherigen institutionellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg immer unterfinanziert war.
Zum Ende des Jahres 2019 hat das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport von Baden-Württemberg nach fast 30 Jahren die institutionelle Förderung eingestellt. Als Begründung wurde angegeben: „Leider stehen dem Kultusministerium für eine derartige institutionelle Förderung keine Haushaltsmittel zur Verfügung, zumal eine Ressortzuständigkeit für die gegebenen Fragestellungen nicht vorhanden ist“.
Seitdem muss sich die Beratungsstelle ausschließlich aus Spenden finanzieren und ist angesichts der durch die Corona-Pandemie ausgelösten psychischen Belastungen in der Bevölkerung wegen Personalmangels vollkommen überlastet.
Jetzt fordert (durch „Förmliche Zustellung“ am 02.03.2021) die Stabsstelle für Religionsangelegenheiten / Staatskirchenrecht im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg von der WGFP eine Summe von ca. 247.600 Euro mit der absurden Begründung, die WGFP müsse die Förderung, die die Beratungsstelle vom Land seit 2013 bekommen habe, zurückzahlen. Die WGFP hätte somit ihr gesamtes Vermögen für die Finanzierung der autonomen Parapsychologische Beratungsstelle verwenden müssen. Die Forderung übersteigt die Mittel der WGFP allerdings bei Weitem. Die WGFP und die Beratungsstelle stünden vor dem Aus.
In insgesamt 10 amtlichen Berichten der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA), die im Landeskabinett behandelt, von den jeweiligen Ministerien abgesegnet, und anschließend als Mitteilung der Landesregierung an den Landtag von Baden-Württemberg als offizielle Landtagsdrucksachen veröffentlicht wurden, wird die Arbeit der Parapsychologischen Beratungsstelle detailliert dargestellt.
Diesen Darstellungen wurde von keiner Seite widersprochen oder Kritik daran geübt. Ganz im Gegenteil: Die Arbeit der Beratungsstelle genießt großes nationales und internationales Ansehen und eine entsprechende Resonanz in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Hr. Dr. Dr. Walter von Lucadou hat im Auftrag des Ministeriums in unzähligen Publikationen und Vorträgen seine Arbeit dargestellt und darauf abgehoben, wie wichtig es ist, bereits im Vorfeld Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu leisten.
Auf einen Brandbrief am 03.03.2021 an die Ministerin Dr. Susanne Eisenmann erfolgte keine Reaktion. Deswegen habe ich diese Petition gestartet.
Ich schreibe hier nicht nur als Bürgerin dieses Landes, die fassungslos vor einer solchen schikanösen Forderung steht, sondern auch als Tochter eines Mannes, der sein halbes Leben der Aufgabe gewidmet hat im Rahmen der Parapsychologischen Beratungsstelle, Menschen zu helfen, zu unterstützen und zu beraten. Es wäre nicht nur eine Zerstörung der WGFP und der Beratungsstelle, sondern auch die schändliche Entwürdigung eines engagierten und wohlwollenden Menschen, der so vielen Notleidenden geholfen hat.
Hiermit bitte ich Frau Dr. Eisenmann, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport das oben genannte Verfahren zu stoppen, den Rückforderungsbescheid zurückzunehmen, auf diese in Anbetracht des Landeshaushalts geringfügige Summe zu verzichten und das traditionelle und besondere Angebot der Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e. V. für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Renate von Lucadou
Diplom Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
Freiburg